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Er ist nur Trumps zweite Wahl: Amerikas neuer Ober-Spion

Er ist nur Trumps zweite Wahl: Amerikas neuer Ober-Spion
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Washington (USA) – Er soll künftig 18 Geheimdienste dirigieren, von der CIA bis zum FBI. Jay Clayton, 60, Anwalt und Ex-Börsenwächter, ist Amerikas neuer Ober-Spion – und hochumstritten! Der US-Senat in der Hauptstadt Washington D.C. bestätigte den neuen Geheimdienstkoordinator am Dienstag nur mit knapper Mehrheit. Die Kongresskammer billigte die Nominierung Claytons durch Präsident Donald Trump (80) mit 51 zu 47 Stimmen. Damit votierten alle demokratischen Senatoren gegen ihn.

Er weigerte sich, Biden als Wahlsieger anzuerkennen

Kein Wunder! In seiner Nominierungsanhörung musste sich Clayton im Senat harte Fragen gefallen lassen und zeigte sich dort bereits ziemlich aufmüpfig. Der größte Aufreger: Er weigerte sich zu sagen, dass der Demokrat Joe Biden (83) 2020 die Präsidentenwahl gewonnen hatte. „Joe Biden wurde bestätigt“, sagte Clayton lediglich und wiederholte damit eine Aussage anderer Kabinettsmitglieder. Damit dürfte er dem US-Präsidenten imponiert haben: Trump behauptet immer wieder, die Wahl sei ihm „gestohlen“ worden, obwohl Gerichte längst das Gegenteil festgestellt haben.

Nur Trumps zweite Wahl

Trump selbst hatte Clayton im Juni nominiert und als „hoch angesehen“ bezeichnet. Zuletzt war der Jurist Bundesanwalt im südlichen Bezirk des Bundesstaates New York. Davor leitete er die US-Börsenaufsicht SEC und war in der Anwaltskanzlei Sullivan & Cromwell tätig. Ein starker Lebenslauf – trotzdem war Clayton nur Trumps Ersatzkandidat. Eigentlich wollte der Präsident den unerfahrenen Immobilienexperten Bill Pulte (38) dauerhaft zum Geheimdienstkoordinator machen, der das Amt seit Anfang Juni kommissarisch leitet. Gegen den gab es jedoch eine Kongressrevolte.

In die Kritik geriet Clayton zudem, weil er als Bundesanwalt Journalisten der „New York Times“ vorgeladen hatte. Diese hatten über Sicherheitsmängel bei Trumps neuem Präsidentenflugzeug berichtet, das Katar den USA geschenkt hatte. Nach einer juristischen Beschwerde der Zeitung zog die Bundesanwaltschaft die Vorladung wieder zurück.

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