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EU ändert Bestimmung für Glühwein: Neue Bezeichnung auf Weihnachtsmarkt

EU ändert Bestimmung für Glühwein: Neue Bezeichnung auf Weihnachtsmarkt
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Berlin – Auf Weihnachtsmärkten in Deutschland taucht in diesem Jahr ein neuer Name für Glühwein auf. Grund ist eine geänderte EU-Verordnung. Getränke aus entalkoholisiertem Rot-, Rosé- oder Weißwein dürfen jetzt offiziell als „alkoholfreier Glühwein“ verkauft werden. Bislang war das verboten.

Wirte in den Buden auf Weihnachtsmärkten mussten bisher Fantasienamen wie „Winterzauber“ oder „Glühpunsch“ für alkoholfreien Glühwein benutzen, die fast jeder vom Weihnachtsmarkt kennt. Solche Namen könnten jetzt seltener werden.

So kommt es zu der Änderung

Möglich macht das eine Änderung des EU-Weinrechts. Mit der Verordnung (EU) 2026/471 dürfen nun auch Glühwein-Varianten aus entalkoholisiertem Wein unter dem Namen „Glühwein“ verkauft werden. Voraussetzung für die Bezeichnung als „alkoholfreier Glühwein“ ist, dass die Heißgetränke weniger als 0,5 Prozent Alkohol enthalten. Das teilte das Deutsche Weininstitut (DWI) im rheinhessischen Bodenheim mit.

Die Fantasienamen waren zuvor nötig, weil Glühwein laut Gesetz mindestens sieben Volumenprozent Alkohol enthalten muss. „Mit dieser Neuregelung kann man alkoholfreie Glühweine nun leichter von anderen weihnachtlich gewürzten Heißgetränken ohne Alkohol unterscheiden“, erklärt DWI-Sprecher Ernst Büscher.

Schon gewusst? Rechtlich zählt Glühwein gar nicht als Wein, sondern als gewürztes Getränk auf Weinbasis. Das gilt auch für die alkoholfreie Variante. Denn bei der Weinbereitung ist es verboten, Aromen hinzuzufügen, erläutert Büscher.

Was im alkoholfreien Glühwein steckt

Bei den Zutaten unterscheiden sich die Glühwein-Varianten kaum. Typischerweise sorgen Zimt, Nelken und Sternanis für das weihnachtliche Aroma. Dazu kommen Orangen- oder Zitronenschalen. Dank der intensiven Gewürze und der deutlichen Süße kommen die alkoholfreien Varianten geschmacklich nahe an das Original heran, erklärt Büscher.

Einen Unterschied gibt es bei der Haltbarkeit: Anders als bei klassischem Glühwein muss die Haltbarkeit auf dem Etikett stehen. Ist die Flasche einmal geöffnet, sollte der Inhalt möglichst bald getrunken oder im Kühlschrank aufbewahrt werden.

Kommt der Schwips mit Glühwein schneller?

Glühwein schmeckt durch seine Süße und die Gewürze oft weniger alkoholisch, als er tatsächlich ist. Das kann heikel werden, denn eine Tasse mit 200 Millilitern und zehn Volumenprozent enthält rund 16 Gramm reinen Alkohol. Der Zucker kann zudem die Aufnahme des Alkohols ins Blut beschleunigen.

Auch die Wärme spielt eine Rolle: Heiße Getränke können die Durchblutung fördern und dazu beitragen, dass Alkohol schneller aufgenommen wird. Wie rasch man einen Schwips bekommt, hängt allerdings auch davon ab, ob man vorher gegessen hat, wie viel man trinkt und wie viel Alkohol man generell verträgt.

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