Statt einer Zuckerabgabe will die schwarz-rote Bundesregierung jetzt doch eine Zuckersteuer erheben. Nach Informationen von WELT wird der entsprechende Gesetzentwurf gerade federführend im Finanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) ausgearbeitet, nicht mehr im Gesundheitsministerium von Nina Warken (CDU).
Der Entwurf soll bereits Anfang kommender Woche vom Kabinett verabschiedet werden. Grund für den Schwenk seien verfassungsrechtliche Hürden gewesen, heißt es in Regierungskreisen. Die beiden Ministerien wollten sich auf Anfrage nicht äußern.
Die Finanzkommission Gesundheit hatte Ende März zunächst eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke vorgeschlagen. Da Steuereinnahmen nicht für einen bestimmten Zweck reserviert werden können, sondern in den großen Haushaltstopf fließen, verfolgte die Regierung zwischenzeitlich das Ziel, eine Sonderabgabe einzuführen. Dadurch wollte sie sicherstellen, dass die erwarteten Einnahmen in Höhe von 450 Millionen Euro im Jahr tatsächlich ausschließlich zum Stopfen von Löchern der gesetzlichen Krankenkassen und zur Gesundheitsprävention verwendet werden können.
Letztlich gab es aber zu große rechtliche Bedenken gegen eine Abgabe. Der Schwenk zurück zu einer Steuer birgt parteipolitische Brisanz. Auf dem CDU-Parteitag im Frühjahr in Stuttgart wurde ein Antrag zur Einführung einer Zuckersteuer von der Mehrheit der Delegierten abgelehnt. Schleswig-Holsteins CDU-Ministerpräsident Daniel Günther hatte für eine solche Steuer mit Lenkungswirkung geworben, um „massiven gesundheitlichen Problemen“ gerade bei Kindern und Jugendlichen durch besonders zuckerhaltige Getränke entgegenzuwirken.
Man solle aufklären, statt zu verbieten, war der Tenor der Gegner einer solchen Steuer. „Es gibt die Sorge, dass die CDU angesichts von höherer Tabak-, Alkohol- und nun Zuckersteuer als Verbotspartei angesehen wird“, heißt es aus der Unionsfraktion. Manch einem CDU-Abgeordneten dürfte die Zustimmung zu einer Zuckersteuer zumindest schwerfallen – auch wenn sich in der Sache gegenüber einer Abgabe wenig ändert.
Die Experten der Finanzkommission Gesundheit hatten ab 2028 eine „nach Zuckergehalt gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Getränke“ vorgeschlagen. Bei fünf bis acht Gramm pro 100 Milliliter sollen 26 Cent je Liter anfallen, bei mehr als acht Gramm 32 Cent. Nur Getränke mit einem Zuckergehalt von weniger als fünf Gramm je 100 Milliliter soll es noch steuerfrei geben. Coca-Cola beispielsweise weist für das Original in der Nährwerttabelle 10,6 Gramm je 100 Milliliter aus. Die Kommission begründete die Maßnahme unter anderem damit, dass die Hersteller einen Anreiz bräuchten, den Zuckergehalt in den Getränken zu senken.
„Gesundheitspolitische Symbolpolitik“
Die Ablehnung in der Branche ist groß. In der Getränkewirtschaft zeigt man sich verärgert ob des Hin und Hers. „Jeder sieht, wie hier mit heißer Nadel zu Themen gearbeitet wird, die eine grundsätzliche Dimension haben“, sagt Detlef Groß, Hauptgeschäftsführer der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (WAFG), gegenüber WELT. Eine Politik, die im Ernährungsbereich eine staatliche Konsumlenkung anstrebe, müsse eine ernsthafte Debatte über die Folgen für die betroffenen Unternehmen führen und vorangehen.
Doch egal, ob Abgabe oder Steuer – die Produzenten lehnen einen solchen Schritt grundsätzlich ab. In einem offenen Brief, initiiert von fünf Verbänden und unterzeichnet von mehr als 300 Unternehmen, warnen sie vor den Folgen der geplanten Regulierung. Von „gesundheitspolitischer Symbolpolitik“ ist die Rede, vor allem aber von „erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen“. „Zusätzliche Belastungen durch eine Steuer und deren betriebliche Umsetzung würden viele Unternehmen hart treffen – Betriebe, die für regionale Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Vielfalt im Markt stehen“, heißt es in dem Schreiben, das WELT vorab einsehen konnte.
Unterzeichner sind neben klassischen Softdrink-Anbietern vor allem Brauereien, Mineralbrunnen und Fruchtsafthersteller. „Es geht hier nicht um eine Steuer für wenige große Konzerne – getroffen wird der regionale Mittelstand“, sagt WAFG-Chef Groß. Sein Verband steht neben dem Deutschen Brauer-Bund (DBB), Private Brauereien Deutschland, dem Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) und dem Verband der deutschen Fruchtsaftindustrie hinter der aktuellen Initiative. Seine Befürchtung: „Je kleiner das Unternehmen, desto existenzgefährdender ist die neue Regulierung.“
Tatsächlich bieten Hunderte Brauereien seit jeher neben Bier auch Erfrischungsgetränke an. Und es werden stetig mehr. „Wegen des rückläufigen Bierabsatzes setzen immer mehr der 1400 Brauereien in Deutschland verstärkt auch auf alkoholfreie Getränke und bauen ihr Angebot aus – von Mineralwasser und Schorlen über Limonaden, Spezi und Cola bis zu Eistee und Kombucha“, berichtet Holger Eichele, der Hauptgeschäftsführer des Brauer-Bundes. „Erfrischungsgetränke sind für viele Familienbetriebe längst zu einem wichtigen zweiten Standbein geworden.“ Die geplante Steuer sei damit „eine massive Mehrbelastung für Betriebe, die zurzeit ohnehin mit dem Rücken zur Wand stehen“. Eichele spielt damit auf den zuletzt historisch niedrigen Bierkonsum an und auf die zahlreichen Insolvenzen von Brauereien, die seit Monaten Schlagzeilen machen.
Glaubt man der Getränkewirtschaft, steht diesen Szenarien kein konkreter gesundheitspolitischer Nutzen gegenüber. „Für die Wirksamkeit einer Zuckersteuer fehlen die Belege“, heißt es in dem offenen Brief. Entsprechende Studien „beruhen wesentlich auf Modellrechnungen, die eine Wirkung lediglich unterstellen“. Das aber werde einer Politik, die den Anspruch hat, faktenbasiert und wissenschaftsbasiert zu sein, nicht gerecht. „Zudem zeichnen die Befürworter in der politischen Debatte ein Bild, das nicht mit der tatsächlichen Entwicklung in Deutschland übereinstimmt. Unter anderem ist der Konsum zuckerhaltiger Erfrischungsgetränke bei Kindern und Jugendlichen in den vergangenen Jahren zurückgegangen“, heißt es weiter mit Verweis auf das Robert-Koch-Institut.
Eine Belastung sieht Groß auch für die Verbraucher, noch dazu eine ganz bestimmte Gruppe. „Verbrauchssteuern treffen besonders stark diejenigen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen“, sagt der Branchenvertreter. „Denn Preissteigerungen bei der notwendigen Weitergabe der Steuer dürften im Discount-Bereich relativ zum Verbraucherpreis höher ausfallen als in anderen Segmenten.“ Und das in Zeiten ohnehin hoher oder weiter steigender Preise.
In Großbritannien sank die Kalorienaufnahme pro Kopf
Als Vorbild für die Zuckersteuer gilt das britische Modell, das dort vor acht Jahren eingeführt wurde. Laut dem Bericht der Experten der Finanzkommission Gesundheit sank dort die jährliche Kalorienaufnahme pro Kopf nach Einführung einer Zuckersteuer deutlich. 84 Prozent gingen laut Marktuntersuchungen auf eine Reduzierung des Zuckergehalts der Getränke zurück, 16 Prozent auf die höheren Preise.
Absatzsorgen müssten sich die Hersteller allerdings kaum machen, schreiben die Mitglieder der Kommission weiter. Die Verkaufszahlen seien in Großbritannien weitgehend stabil geblieben. Und noch ein Hinweis fehlt in dem Bericht nicht: Insgesamt hätten inzwischen mehr als 100 Länder Abgaben auf zuckergesüßte Getränke eingeführt.
Anders als bei einer Zuckerabgabe sehen Juristen in der Wiedereinführung einer Zuckersteuer keine verfassungsrechtlichen Probleme. Von 1841 bis 1992 gab es sie bereits, bevor sie wegen der Sorge vor Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Binnenmarkt abgeschafft wurde. „Führt man die Zuckersteuer als Verbrauchsteuer ein, so ist das unproblematisch“, sagt der Verfassungsrechtler Henning Tappe von der Universität Köln. Von den Einnahmen dürften alle Versicherten profitieren, schließlich würden aus dem allgemeinen Steuertopf heute schon Zuschüsse an die gesetzlichen Krankenkassen überwiesen.
Bei einer Zuckerabgabe hätte es sich dagegen um eine Sonderabgabe gehandelt, an die das Bundesverfassungsgericht strenge Anforderungen gestellt habe. Eine solche Abgabe müsste letztlich jenen zugutekommen, bei denen sie erhoben würde, sagt Tappe. Da die Produzenten von Süßgetränken aber eine andere Gruppe als die Versicherten seien, scheide diese Variante aus. Juristen sprechen von einer „gruppennützigen Verwendung“.
Wofür die Einnahmen verwendet werden, ist bei einer Steuer letztlich offen. Die Abgeordneten des Bundestags haben bei der Haushaltsaufstellung das letzte Wort. Der Gesetzgeber kann zwar in dem Gesetz zur Zuckersteuer eine Zweckbindung festschreiben. „Aber wenn der Haushaltsgesetzgeber sich für eine andere Verwendung entscheidet, wäre das zulässig“, sagt Tappe.
Dieser Artikel wurde für das Wirtschaftskompetenzcenter von WELT und „Business Insider Deutschland“ erstellt.
Carsten Dierig ist Wirtschaftsredakteur in Düsseldorf. Er berichtet über Handel und Konsumgüter, Maschinenbau und die Stahlindustrie sowie Mittelstandsunternehmen.
Karsten Seibel ist Wirtschaftsredakteur in Berlin. Er berichtet unter anderem über Haushalts- und Steuerpolitik.