Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) – Er engagierte sich politisch, warb im Kommunalwahlkampf für die SPD so für sich: „In meiner Freizeit bin ich für meine Familie da ... Ich wünsche mir attraktive Wohnungsangebote vor allem für junge und große Familien.“ Doch tatsächlich war der vermeintlich gute Familienmensch und fünffache Vater Holger R. (38) ein rücksichtsloser Missbrauchstäter, der über seine eigene Tochter (12) herfiel, mit ihr ein Kind zeugte. Vor Gericht bemitleidete er sich selbst, lieferte eine absurde Rechtfertigung.
Als die Zwölfjährige ihren Sohn zur Welt gebracht hatte, schalteten die Ärzte der Geburtsklinik wegen der minderjährigen Mutter Jugendamt und Polizei ein. Die Ermittlungen ergaben: Der Vater des Kindes war ihr eigener. Am Montag stand Holger R. vor dem Landgericht Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) und wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Er legte ein Geständnis ab, seine Tochter musste nicht vor Gericht aussagen.
Baby lebt bei Pflegefamilie
Doch R. versuchte tatsächlich, Entschuldigungen für seine Tat zu finden, behauptete: „Ich bin kein Pädophiler. Es war eine schwierige Zeit für mich, als es zu der Tat kam. Wir sind ein Sieben-Personen-Haushalt, leben beengt auf 64 Quadratmetern zusammen. Ich wollte eine Ausbildung zum Fachinformatiker machen, aber das klappte nicht.“ Diese Aussagen ließen Prozessbeobachter ebenso fassungslos zurück wie die Reaktion der Ehefrau. Sie sagte zu BILD: „Es ist eine furchtbare Situation, aber er bleibt der Vater meiner fünf Kinder und wird nach der Haft wieder zu uns kommen.“ Und was geschieht mit dem Kind, das R. mit seiner leiblichen Tochter zeugte? Die Mutter des Missbrauchsopfers zu BILD: „Meine Tochter und ich haben entschieden, dass wir den Kleinen zur Adoption freigeben werden.“ Er lebt momentan bei einer Pflegefamilie.
Aber: Sollte R. nach der Haft tatsächlich wieder bei seiner Familie, seinen Kindern und seiner von ihm missbrauchten Tochter leben? Das erscheint kaum vorstellbar und wäre ein Fall für das Jugendamt.