Wiesbaden â Jetzt ist es amtlich. Der hessische Verfassungsschutz darf den AfD-Landesverband als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Mittwoch entschieden. Das Landesamt fĂŒr Verfassungsschutz (LfV) hatte die hessische AfD 2022 als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft und mit der Beobachtung begonnen. Die Partei hatte gegen ihre Einstufung geklagt.
Gleichzeitig beschloss das Verwaltungsgericht, dass das LfV und das Innenministerium die Ăffentlichkeit 2022 rechtswidrig in einer Pressemitteilung ĂŒber die Beobachtung der AfD unterrichtet hĂ€tten. DafĂŒr habe es in Hessen keine gesetzliche Grundlage gegeben.
Es hatte in der Sache bereits ein Eilverfahren gegeben, in dem das Wiesbadener Verwaltungsgericht im November 2023 ebenfalls beschlossen hatte, dass die hessische AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Diese Entscheidung war in zweiter Instanz bestÀtigt worden.
AfD: Einstufung ist politisches Manöver
Auch im Hauptsacheverfahren entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden nun, dass âhinreichende tatsĂ€chliche Anhaltspunkteâ dafĂŒr vorlĂ€gen, dass der hessische Landesverband der AfD Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien, hieĂ es. Bedeutet: Dies rechtfertige die Einstufung als Verdachtsfall mit der damit verbundenen Möglichkeit des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel.
Der Rechtsanwalt der AfD hatte in der Hauptverhandlung gesagt, die Partei sei davon ĂŒberzeugt, dass die Einstufung ĂŒberwiegend aus politischen GrĂŒnden geschehe. Der Co-Vorsitzende der AfD Hessen, Robert Lambrou, hatte gesagt, die AfD sei eine âbĂŒrgerliche, konservative, freiheitlicheâ Partei. Bei der Klage sei es darum gegangen, sich gegen die âStigmatisierung und Diffamierungâ durch den Verfassungsschutz zu wehren.