Heilbronn – Wer einen Politiker beleidigt, für den kann es teuer werden. Vor allem, wenn sich die zweifelhafte Äußerung gegen Bundeskanzler Friedrich Merz (70) richtet. Der CDU-Vorsitzende hat in den vergangenen Jahren selbst hunderte Strafanträge gestellt. In anderen Fällen ermittelten die Behörden von Amts wegen.
Jetzt hat das Amtsgericht Heilbronn (Baden-Württemberg) erneut einen Strafbefehl wegen Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens erlassen. Ein Mann hatte Merz in den sozialen Medien als „Lackaffe“ bezeichnet. Im konkreten Fall hatte das Polizeipräsidium Heilbronn im vergangenen Oktober bei Facebook über ein Flugverbot während eines geplanten Kanzler-Besuchs informiert. Darunter schrieb der Beschuldigte: „Und alles wegen dem Lackaffen“ und fügte drei sogenannte Kotz-Emojis hinzu, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf BILD-Anfrage.
Die Behörde kam zu dem Schluss, „dass in diesem Fall kein sachlicher Zusammenhang mit dem politischen Wirken bestand, sondern die Ehrverletzung im Vordergrund stand“. Der Verfasser des Posts soll nun 30 Tagessätze zahlen. Gegen den Strafbefehl sei Einspruch eingelegt worden.
Insgesamt kommentierten rund 400 Facebook-Nutzer den besagten Post des Polizeipräsidiums. Bei 38 Beiträgen prüfte die Staatsanwaltschaft, ob sie strafbar sind. Den Vergleich zwischen Merz und der Holzpuppe „Pinocchio“ beanstandete die Staatsanwaltschaft hingegen nicht. Sie stellte das Verfahren ein, „weil es sich hierbei um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik handelt“. Pinocchio ist dafür bekannt, dass seine Nase beim Lügen wächst.