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Amtsgericht Aue: Anwälte, ein Richter und ein Dolmetscher beschäftigen sich mit 5 Salatköpfen

Amtsgericht Aue: Anwälte, ein Richter und ein Dolmetscher beschäftigen sich mit 5 Salatköpfen
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Aue (Sachsen) – Verfahrensstau, überlastete Richter und Staatsanwälte im Dauerstress: An deutschen Gerichten wird gern geklagt – besonders über zu viel Arbeit. Aber ist wirklich alles so wichtig, was da verhandelt wird? Ein Blick auf einen aktuellen Prozess am Amtsgericht in Aue nährt da leise Zweifel …

Denn unter dem Aktenzeichen EH4Ds760Js43275/25 wird mit beachtlichem Aufwand ein Verfahren geführt, bei dem es eigentlich nur um eine Handvoll Grünzeug geht. Genauer gesagt um fünf Salatköpfe, die im Juli 2025 in zwei Nächten aus einem Hochbeet in Lößnitz (Sachsen) geklaut worden waren. Den Wert des vitaminreichen Diebesgutes beziffert die Staatsanwaltschaft Chemnitz mit 21 Euro.

Salat-Diebin per Video überführt

„Die Täterin kam jeweils nachts gegen drei Uhr. Sie nahm den Salat mit, riss aber auch Möhren raus, die sie liegen ließ, weil sie nicht reif waren“, sagt Kristin Rott, die das Gemüse mühevoll herangezogen und sorgsam gesichert hatte: Direkt auf das Hochbeet im Gemeinschaftsgarten der gepflegten Wohnanlage hat sie eine Überwachungskamera gerichtet und die Täterin beim Salat-Coup gefilmt. „Mir geht es ums Prinzip“, versichert sie.

Die Spur führt nach Tschechien

Auf dem Video der Kamera entdeckten die Ermittler eine alte Bekannte, die dem Fall sogar eine internationale Note gibt: Die Frau, die da durch die Hecke brach, ist die Tschechin Jana B. (50), die just zwei Monate zuvor wegen Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. „Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Chemnitz Anklage erhoben. Wir sind das ausführende Gericht“, erklärt Markus Colli, der Direktor des Amtsgerichts.

Riesenaufwand, aber Angeklagte fehlte

Staatsanwalt, Richter, Opfer, Anwalt und sogar eine Dolmetscherin für die Tschechin – zum Verhandlungsbeginn um 13 Uhr saßen alle im Saal 206. Nur Jana B., die mutmaßliche Salat-Diebin, fehlte. Der Staatsanwalt schlug ein Strafbefehlsverfahren vor. Es wurden 70 Tagessätze à 10 Euro gegen die arbeitslose Tschechin verhängt.

Legt Jana B. nicht binnen zwei Wochen Einspruch ein, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Zu den 700 Euro muss die Salat-Diebin dann noch 70 Euro Gerichtskosten und die Auslagen für Zeugen und Dolmetscher bezahlen.

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