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Ashley wurde 4 Monate alt: Lebenslänglich, weil sie ihr Baby verhungern ließen

Ashley wurde 4 Monate alt: Lebenslänglich, weil sie ihr Baby verhungern ließen
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Itzehoe (Schleswig-Holstein) – Ein vier Monate altes Baby verhungerte in der Wohnung seiner Eltern. Die kleine Ashley wog bei ihrem Tod nur noch rund ein Kilo. Seit März stehen die zur Tatzeit 24 Jahre alten Eltern vor dem Landgericht Itzehoe. Am Mittwoch fiel das Urteil: Lebenslange Haft für beide wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen!

Das Gericht wertete die Vernachlässigung des Babys als Mord in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen. Der Fall lasse einen „fassungslos zurück“, sagte der Vorsitzende Richter, Johann Lohmann, in seiner Urteilsbegründung. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Eltern ihr Kind so sehr vernachlässigten, dass es starb.

Vorwurf: Mord durch Unterlassen

Am Nachmittag des 26. September 2025 rasten Polizei und Rettungsdienst nach einem Notruf zur Wohnung der Familie in Brunsbüttel (Schleswig-Holstein). Ein Notarzt konnte dem völlig abgemagerten Mädchen nicht mehr helfen. Ashley war tot, qualvoll verhungert, wie die Obduktion später ergab.

Einen Tag später wurden Mutter Vanessa H. und ihr Lebensgefährte Kim Ole H. einer Haftrichterin vorgeführt. Sie erließ einen Untersuchungshaftbefehl. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten gemeinschaftlichen Mord durch Unterlassen vor. Als Mordmerkmal nannte sie Grausamkeit, da der Säugling nach ihrer Auffassung qualvoll verhungerte.

Die Eltern, die auch zwei damals drei Jahre alte Zwillinge haben, sollen ihrem im Mai 2025 geborenen Baby nicht ausreichend Nahrung und Flüssigkeit gegeben haben. Sie hätten in Kauf genommen, dass die Tochter nicht überleben werde. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen zudem Misshandlung von Schutzbefohlenen vor.

Vater hatte Erinnerungslücken

Im Prozess schilderten die Eltern ihre starke Überforderung im Alltag mit den Kindern. Der Vater sprach von Erinnerungslücken für den Zeitraum vor dem Tod des Säuglings sowie von psychischer Belastung und fehlender Unterstützung. Die Mutter erklärte, sie habe den Gewichtsverlust des Babys etwa zwei Wochen vor dessen Tod bemerkt. Arzttermine hätten die Eltern jedoch versäumt. Die Aussagen in dem Mordprozess waren bedrückend.

Jugendamt hielt Verhältnisse für angemessen

Beide Eltern gaben an, die Entwicklung des Kindes zunächst als normal eingeschätzt zu haben. Das Jugendamt hatte die Familie mehrfach besucht und die Verhältnisse als angemessen bewertet. Ermittlungen gegen Jugendamtsmitarbeiter und Bekannte wurden eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mordes gefordert, die Verteidigung auf fahrlässige Tötung mit deutlich geringeren Strafen plädiert.

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