Magdeburg (Sachsen-Anhalt) â Zahra (22) hatte Angst vor ihrem Ex-Freund Farid A. (23), wollte ihn eigentlich nie wiedersehen. Doch weil er vorgab, Kehlkopfkrebs zu haben, lieĂ sie sich zu einer letzten Aussprache ĂŒberreden. Eine Falle!
Sie hatte einen Treffpunkt in der Ăffentlichkeit ausgewĂ€hlt, weil sie glaubte, dort sicher zu sein. Doch die vielen Zeugen hielten den Afghanen nicht davon ab, auf seine Ex loszugehen. Bei Burger King in Magdeburg zog er plötzlich einen Bleistift aus der Tasche und stach ihn der 22-JĂ€hrigen in den Hals. Doch weil die Mine abbrach, riss Farid A. Zahra zu Boden, kniete sich auf sie und versuchte, sie zu erwĂŒrgen. Andere Imbiss-Besucher griffen ein, befreiten die junge Frau.
Mildes Urteil in erster Instanz
Zwei Jahre spÀter steht A. wegen der Tat zum zweiten Mal vor Gericht. Im ersten Prozess war er zu einer milden Jugendstrafe von nur zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Mit Erfolg: Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Magdeburger Urteil auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer (Az. 6 StR 495/2).
Zum Auftakt der Neuverhandlung rĂ€umte der Angeklagte ein: âEs tut mir leid, ich kann es mir selbst nicht erklĂ€ren. Ja, ich habe sie verletzt. Aber ich hatte nie die Absicht, sie zu töten.â
Ein anderes Bild vermittelt ein Polizist, der den Afghanen kurz nach der Tat erlebte. âNachdem wir ihn ĂŒber seine Rechte aufgeklĂ€rt und ihm einen Anwalt angeboten hatten, sagte er: âIch wollte sie nicht mehr am Leben lassen. Sie ist fĂŒr mich wie ein Tier. Ich bin so ein Typ, mir ist es egal, ob ich fĂŒr 20 Jahre in den Knast gehe.ââ
Richterin sah HeimtĂŒcke als erwiesen
Die Jugendrichterinnen unter Vorsitz von Anne-Marie Seydel sahen in dem Fall die Mordmerkmale HeimtĂŒcke und niedrige BeweggrĂŒnde als erfĂŒllt an. Ihr Hammer-Urteil am Ende des zweiten Prozesses: sieben Jahre Haft wegen versuchten Mordes. Die Haftstrafe ist fast dreimal so hoch wie in erster Instanz. Noch im Gerichtssaal verkĂŒndete die Richterin Haftbefehl wegen Fluchtgefahr.
Als die Handschellen klickten, kam es im Saal 6 zu tumultartigen Szenen. Die Mutter des Angeklagten brach zusammen, SanitĂ€ter mussten die Frau versorgen. Das neue Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig. Eine Justizsprecherin bestĂ€tigt: âDie Verteidigung hat Revision eingelegt.â Bis zur erneuten Entscheidung des Bundesgerichtshofs bleibt Farid A. in Untersuchungshaft.