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50 km/h zu schnell: CDU-Minister droht Verurteilung wegen Autorennen

50 km/h zu schnell: CDU-Minister droht Verurteilung wegen Autorennen
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Weißwasser (Sachsen) – Brisanter Raser-Prozess vor dem Amtsgericht einer Kleinstadt in der Oberlausitz. Auf der Anklagebank: Sachsens Kultusminister. Conrad Clemens (43) war in Krauschwitz mit 81 km/h geblitzt worden. Erlaubt sind hier nur Tempo 30. Nun drohen dem CDU-Politiker bei einer Verurteilung wegen „verbotener Kraftfahrzeugrennen“ zwei Jahre Haft auf Bewährung oder eine hohe Geldstrafe.

Das Blitzerfoto stammt aus dem September 2023, damals war Clemens noch Staatssekretär und Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen in Berlin. Auf einer mutmaßlichen Privatfahrt mit dem Dienstwagen wurde er vor einem Seniorenheim von einem stationären Blitzer erfasst. Abzüglich der Toleranz von 3 km/h war er 51 km/h zu schnell. Bußgeld: 560 Euro und zwei Monate Fahrverbot.

Angeklagter ist Kultusminister in Sachsen

Clemens legte Einspruch ein, zog diesen später wieder zurück. Doch da lag der Fall bereits bei Alex Theile (45) am Amtsgericht Weißwasser. Der Richter sah darin nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern leitete ein Strafverfahren ein und hält auch eine Verurteilung wegen verbotenen Autorennens (§ 315d) für möglich – als sogenannter Allein-Raser.

Richter ist Parteimitglied von „Die Linke“

Theile ist kein Unbekannter in Sachsen. Er ist Parteimitglied bei der Linken und Fraktionsvorsitzender von Links-Grün im Bautzner Kreistag. 2002 verlor er als rot-rot-grüner Kandidat bei den Landratswahlen gegen einen CDU-Kandidaten. Im März 2025 bot Theile dem Minister eine Einstellung des Verfahrens an. Die Auflage: 10.000 Euro. Clemens lehnte ab.

Minister des Kennzeichen-Missbrauchs beschuldigt

Der Richter wirft dem Minister nun auch Kennzeichen-Missbrauch vor. Clemens hätte ein Berliner „Tarnkennzeichen der Sächsischen Staatsregierung“ genutzt, was nur für dienstliche Fahrten erlaubt wäre. Clemens hätte demnach das LSN-Kennzeichen des Freistaates für die Privatfahrt nutzen müssen. Die Verteidigung sagt, Clemens hätte davon nichts gewusst.

Gericht ließ Raserfahrt nachstellen

Im Februar 2026 ließ der Richter die B115 in Krauschwitz absperren und von einem Dekra-Sachverständigen die Blitzerfahrt aufwendig nachstellen, um mögliche Beweise für den Vorwurf zu sammeln. Mehrmals raste dieser mit hohem Tempo durch den Ort. Im Mai wurde die Immunität von Clemens im Sächsischen Landtag aufgehoben; jetzt begann der Prozess gegen ihn.

Der Richter zu Prozessbeginn zum Minister: „Wir haben uns ja auf dem ein oder anderen Forum schon getroffen.“ Dann scherzt er zum Publikum: „Haben Sie einen Blitzer auf der B156 gesehen?“

Minister zweifelt an der Unparteilichkeit des Richters

Clemens’ Verteidiger Dr. Lukas Schefer (32) stellte einen Einstellungsantrag. Unter anderem wegen Zweifeln an der Unparteilichkeit des „offenbar politisch aktiven“ Richters. So hätte er via Kurznachrichtendienst X Clemens im Jahr 2024 kontaktiert und um ein Gespräch vor den Landtagswahlen gebeten – wegen der „sich radikalisierenden AfD“. An diesem Tag lag laut Verteidiger die Raser-Akte des Ministers bereits vor.

Gerichtsdirektor Christoph Pietryka (62) zu BILD: „Der Verteidiger hat die Möglichkeit einen Befangenheitsantrag zu stellen. Das hat er bislang nicht getan.“ Theile war laut Gericht Bußgeldrichter als er die Akte auf den Tisch bekam – und somit für den Fall zuständig.

11 Eintragungen im Fahreignungsregister

Die Staatsanwältin betonte im Prozess, dass sie keine Straftat sehe. Der Richter hält die Verhandlung jedoch für erforderlich, weil Clemens unter anderem 11 Eintragungen im Fahreignungsregister hätte. Bereits einen Monat vor dem Tempoverstoß war der CDU-Minister in denselben Blitzer gerast – damals 26 km/h zu schnell. Der Prozess wird fortgesetzt. Drei weitere Verhandlungstage sind angesetzt.

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