Magdeburg – Im Fanblock bei den Ultras war Max R. (29) einer der Lautesten. Auf der Anklagebank gab sich der Muskelmann ganz kleinlaut. Wegen versuchten Mordes an einem Polizisten stand der Hooligan vor Gericht. Am Ende kam er mit einer deutlich milderen Strafe davon.
Im Saal A23 des Landgerichts Magdeburg ging es seit Mitte Juli um die lebensgefährlichen Ausschreitungen während der Halbzeitpause des Zweitliga-Derbys zwischen dem 1. FC Magdeburg und Dynamo Dresden am 24. Januar 2026. Rund 250 FCM-Anhänger hatten in der Avnet-Arena Einsatzkräfte der Landespolizei attackiert. Die Angreifer zündeten Pyrotechnik und warfen Steine, Absperrgitter, Mülltonnen, Stühle und sogar einen Gullydeckel auf die Beamten. Die Bilanz: 70 verletzte Polizisten.
Ganz vorn mit dabei war der knapp zwei Meter große Bodybuilding-Champion Max R. aus Aschersleben. Oberstaatsanwalt Armin Gebauer hielt ihm zu Prozessbeginn vor: „Der Angeklagte behielt eine Führungsrolle während der Gewalttätigkeiten inne. Er verstand sich als stärkste Kraft der Ultras. Um 21.18 Uhr schleuderte er aus blindem Hass einen 15 Kilogramm schweren Pflasterstein gegen die Polizeibeamten, die eine Absperrkette gebildet hatten.“
Staatsanwalt forderte sechs Jahre Haft
Die Folgen laut Oberstaatsanwalt: „Der getroffene Beamte ging zu Boden, erlitt eine Platzwunde am Auge. Die Attacke war potenziell tödlich.“ Zwei Wochen war der Bereitschaftspolizist nach dem Treffer dienstunfähig.
Bereits am ersten Prozesstag hatten die Verteidiger des Hooligans angekündigt, dass sich ihr Mandant äußern werde. Max R. räumte die Vorwürfe schließlich ein und entschuldigte sich bei dem Polizisten. Er bestritt jedoch, die Absicht gehabt zu haben, den Beamten zu töten. Der Staatsanwalt forderte sechs Jahre Haft wegen versuchten Polizistenmordes. Die Verteidiger plädierten auf höchstens zwei Jahre Haft auf Bewährung.
Zur Urteilsverkündung am Donnerstag richtete der Vorsitzende Richter Matthias Moser (52) deutliche Worte an den Angeklagten und die FCM-Fans auf den Zuschauerbänken: „Woche für Woche müssen Fußballspiele mit massiver Polizeipräsenz abgesichert werden. Es ist inakzeptabel, dass Beamte damit rechnen müssten, verletzt zu werden. Außerdem werden für die Einsatzkosten auch die Fans als Steuerzahler aufkommen, die Gewalt ablehnen.“
Bis zu dieser Tat war der Mann aus Aschersleben (Sachsen-Anhalt) nicht vorbestraft. Dieser Umstand, sein Geständnis, die Entschuldigung und die Zahlung von 2000 Euro Schmerzensgeld wirkten sich strafmildernd aus. Wegen gefährlicher Körperverletzung, schwerem Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte muss Max R. für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.