Berlin – Unerwartete schwarz-grüne Allianz für eine Verlängerung der Legislaturperiode des Bundestags von vier auf fünf Jahre! Konkret dafür sprechen sich Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Grüne) und Baden-Württembergs Landtagspräsident Thomas Strobl (CDU) in einem Doppelinterview der „ZEIT“ aus.
Strobl verweist darauf, dass Deutschland mit der vierjährigen Wahlperiode auf Bundesebene „im Grunde genommen … eine Ausnahme“ sei. Die meisten Landtage und das Europäische Parlament würden bereits für fünf Jahre gewählt. Auch in vielen europäischen Staaten gelte dieser Rhythmus. Eine Verlängerung wäre „ein Beitrag gegen die Atemlosigkeit der politischen Debatten“.
Nouripour schließt sich an: „Eine Verlängerung der Legislaturperiode des Bundestags auf fünf Jahre wäre gut für die demokratische Kultur.“ Er möchte dies allerdings mit einer Begrenzung der Amtszeit von Bundeskanzlern verbinden.
Landtagswahlen häufig nur alle fünf Jahre
Wie viele Amtszeiten künftig maximal möglich sein sollten, sagt Grünen-Mann Nouripour nicht. In den USA ist der Präsident durch den 22. Verfassungszusatz auf zwei vierjährige Amtszeiten begrenzt. Strobl lehnt eine entsprechende Begrenzung für Deutschland ab und verweist auf die langen Amtszeiten der CDU-Kanzler Konrad Adenauer, Helmut Kohl und Angela Merkel. „Es waren keine schlechten Zeiten für das Land.“
Der Bundestag wird derzeit für vier Jahre gewählt. Eine Verlängerung würde eine Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erfordern. Die meisten deutschen Länder haben bereits fünfjährige Legislaturperioden. Bremen bildet mit vier Jahren die Ausnahme. International sind fünfjährige Wahlperioden in parlamentarischen Demokratien weit verbreitet, etwa in Frankreich oder Österreich.
Auch das Europäische Parlament wird für fünf Jahre gewählt. Nouripour will außerdem Landtagswahlen stärker bündeln. So soll der 'Dauerwahlkampf' entschärft werden. Strobl teilt zwar die Diagnose einer „Atemlosigkeit der Politik“, lehnt gemeinsame Wahltermine jedoch mit Verweis auf den Föderalismus ab.